Die Änderung folgt auf Londoner Erklärung der ISO, mit der sie sich verpflichtet hat, den Klimawandel zu bekämpfen und einen Beitrag zur Klima-Agenda zu leisten.
Bei manchen Standards denkt man vielleicht nicht zuerst an Risiken des Klimawandels. Die ISO möchte mit den Ergänzungen diese Verbindung auch nicht erzwingen. Vielmehr sollen die neuen Ergänzungen sicherstellen, dass jede Organisation den Klimawandel in ihre Kontextanalyse einbezieht und falls als relevant erachtet, bei der Gestaltung und Implementierung des Managementsystems berücksichtigt.
Das Verstehen des Kontextes der Organisation und der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien wird bereits in Kapitel 4 der harmonisierten Struktur der ISO-Standards gefordert. Die einzige neue Maßnahme ist, dass bei der Analyse nun auch immer das Thema Klimawandel berücksichtigt werden muss.
Welche Managementsystem-Standards wurden geändert?
Die Ergänzung zum Klimawandel betrifft alle ISO-Standards für Managementsysteme vom Typ A, d. h. diejenigen, die Anforderungen festlegen und nach denen Unternehmen zertifiziert werden können. Dazu gehören die folgenden Standards: ISO 14001, ISO 15378, ISO 19443, ISO 21001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 9001, ISO/IEC 20000 und ISO/IEC 27001. Die vollständige Liste der Normen können Sie im Kommuniqué von IAF und ISO einsehen.
Die inhärente Relevanz des Klimawandels ist von Standard zu Standard aufgrund der unterschiedlichen Geltungsbereiche und Verwendungszwecke sehr unterschiedlich. Die Relevanz hängt auch von Faktoren wie dem Standort und der Art der Organisation ab, z. B. dem Wirtschaftssektor, der Art der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen.
Wie lautet die neue Anforderung?
Die Änderung wurde in Kapitel 4 der harmonisierten Struktur (Harmonized Structure (HS), Appendix 2 des Annex SL der ISO/IEC Directives Part 1 Consolidated ISO Supplement) aufgenommen:
- 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes, wo der der folgende Satz hinzugefügt wurde: "Die Organisation muss bestimmen, ob Klimawandel für sie ein relevantes Thema ist."
- 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien, wo der folgende Satz hinzugefügt wurde: "ANMERKUNG: Maßgebliche interessierte Parteien können Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben."
Die neue Anforderung besagt, dass Organisationen bestimmen müssen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist und ob relevante interessierte Parteien Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben. Wenn sich herausstellt, dass es sich um ein relevantes Thema handelt, muss der Klimawandel bei der Gestaltung und Implementierung des Managementsystems berücksichtigt werden. Unternehmen, die bereits nach einem ISO-Managementsystem-Standard zertifiziert sind, führen diese Kontextanalyse bereits durch. Der einzige Unterschied ist, dass nun der Klimawandel in der Analyse immer ein Thema sein muss und, wenn er als relevant eingestuft wird, Teil des Managementsystems sein muss.
Treibhausgase, globale Erwärmung und Klimawandel stehen seit mehr als 30 Jahren auf der Tagesordnung und beschäftigen Regierungen, Behörden, Unternehmen, NROs und die Gesellschaft insgesamt. Die negativen Auswirkungen der Emissionen sind offenkundig, und es ist notwendig, dass jeder einen Beitrag zur Verbesserung leistet.
Viele Organisationen ermitteln bereits, wie sich der Klimawandel auf ihre Unternehmen auswirkt. Für diejenigen, die dies noch nicht getan haben, kann dies eine Chance sein, mit der Bewertung der Risiken des Klimawandels zu beginnen und das Managementsystem so zu gestalten, dass es zur Bewältigung der Herausforderungen beiträgt.
Der DNV-Auditor oder die DNV-Auditorin wird diese Ergänzungen bei zukünftigen Audits berücksichtigen, wenn diese Teile des Managementsystems auditiert werden.