Fördermöglichkeiten

Unsere Trainings können finanziell gefördert werden. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über Fördermöglichkeiten.

Bildungsscheck NRW

Das Land NRW unterstützt mit den Bildungsschecks Menschen und Unternehmen bei ihrer beruflichen Weiterbildung. Es werden 50% bis max. 500 Euro der Kosten für ein Training übernommen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind für

Privatpersonen:

  • Sie arbeiten bei einem Unternehmen in NRW
  • Sie sind Vollzeit, Geringfügig, Teilzeit oder mit Zeitvertrag beschäftigt, Minijobber, in Mutterschaftsurlaub oder in Elternzeit

Unternehmen:

  • Unternehmen und Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten und mehr als 10 Beschäftigten können pro Jahr bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen
  • Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis fünf Bildungsschecks erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de

Qualifizierungsscheck Hessen

Das Land Hessen unterstützt mit  „Qualifizierungsschecks“ die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich weiterzubilden.  Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hessen und arbeiten bei einem Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten
  • Sie verfügen über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit oder 
  • sind älter als 45 Jahre oder
  • sind in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
  • sind tätig als Ausbilderin oder Ausbilder. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de

Bildungsprämie/Prämiengutschein

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  fördert individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige. Über die Beratungsstellen können  Interessenten einen „Prämiengutschein“ erhalten, mit dem 50% der Kosten übernommen werden, bis maximal 500 Euro. Einen Prämiengutschein kann erhalten

  • wer erwerbstätig ist
  • wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt
  • wer in Elternzeit ist.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info

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