FuelEU Maritime: Wie man sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet

FuelEU Maritime legt Anforderungen an die Treibhausgasintensität der Energie fest, die für Schiffe im EU/EWR-Verkehr ab dem 1. Januar 2025 verwendet wird. Der erste Schritt besteht darin, bis zum 31. August 2024 einen Überwachungsplan zu erstellen und bei einem akkreditierten Prüfer einzureichen. Diese gesetzliche Nachricht enthält weitere Einzelheiten zu den Vorbereitungen, die Sie treffen müssen.

IMO MEPC 81: negotiations on new GHG reduction requirements continueRelevant für Schiffseigner und -manager.

Zusammenfassung der Anforderungen an die Treibhausgasintensität von FuelEU Maritime

Ab dem 1. Januar 2025 muss die durchschnittliche jährliche Treibhausgasintensität der an Bord verbrauchten Energie für Schiffe, die in der EU oder im EWR verkehren, unabhängig von der Flagge unter einem bestimmten Wert liegen. Die Treibhausgasintensität wird als Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit (gCO2e/MJ) gemessen und umfasst Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O).

Zusätzlich zu den Emissionen aus der Energienutzung an Bord des Schiffes werden die Treibhausgas-Emissionen in einer Well-to-Wake-Perspektive berechnet, einschließlich der Emissionen im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Anbau, der Herstellung und dem Transport von Treibstoff. Die Verordnung enthält Bestimmungen für die Anrechnung von Schiffen, die einen windunterstützten Antrieb nutzen.

Die Anforderungen an die Treibhausgasintensität werden als prozentuale Verringerung im Verhältnis zu einem Referenzwert von 91,16 gCO2e/MJ für 2020 festgelegt. Die prozentuale Reduktionsanforderung erhöht sich schrittweise alle fünf Jahre bis 2050, d. h. sie bleibt beispielsweise von 2025 bis Ende 2029 bei 2 %:

Fahrten, Geltungsbereich

Die FuelEU-Anforderungen an die Treibhausgasintensität im Seeverkehr gelten für 100% der Energie, die auf Reisen und beim Anlaufen von Häfen innerhalb der EU/des EWR verbraucht wird, und für 50% der Energie, die auf Reisen in oder aus der EU/dem EWR verbraucht wird. Um Umgehungsverhalten zu vermeiden, müssen Containerschiffe, die in Umschlaghäfen außerhalb der EU/des EWR, aber weniger als 300 Seemeilen von einem EU-/EWR-Hafen entfernt halten, auch 50% der Energie für die Fahrt zu diesem Hafen angeben und nicht nur für die kurze Strecke vom Umschlaghafen.

Die Anforderungen an die Treibhausgasintensität gelten für Schiffe mit mehr als 5.000 BRZ, die Fracht oder Passagiere zu kommerziellen Zwecken befördern. Sie gelten nicht für Offshore-Schiffe. Der Geltungsbereich könnte sich im Rahmen der bis Ende 2027 geplanten Überprüfung ändern.

FuelEU Maritime legt auch Anforderungen an die Nutzung von Landstrom für Container- und Fahrgastschiffe ab 2030 fest. Weitere Einzelheiten zu diesem Teil der Verordnung finden Sie in den Referenzen.

Prozess der Einhaltung der Vorschriften

Verantwortliches Schifffahrtsunternehmen

Die Anforderungen gelten für das Schifffahrtsunternehmen, d. h. den Schiffseigner oder jede andere Organisation oder Person, wie z. B. den Manager oder den Bareboat-Charterer, die die Verantwortung für den Betrieb des Schiffes übernommen hat, einschließlich der durch den ISM-Code auferlegten Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Im Gegensatz zum EU ETS muss das verantwortliche Unternehmen im Rahmen von FuelEU Maritime das ISM-Unternehmen sein und kann nicht vom eingetragenen Eigner eingesetzt werden, es sei denn, dieser ist auch das ISM-Unternehmen. Dies bedeutet, dass das verantwortliche Unternehmen für ein Schiff im Rahmen von EU ETS und FuelEU Maritime möglicherweise nicht dasselbe ist. Jedes verantwortliche Unternehmen muss bei einem Verwaltungsstaat registriert sein, der mit der Verwaltungsbehörde für die Einhaltung des EU ETS identisch ist.

Bei einem Wechsel des Unternehmens ist das Schifffahrtsunternehmen am 31. Dezember eines jeden Jahres für die Einhaltung der Vorschriften für das gesamte Kalenderjahr verantwortlich. Die bisherigen Unternehmen sind jedoch verpflichtet, den Energieverbrauch und die Emissionen so bald wie möglich nach dem Wechsel zu melden und zu überprüfen.

Pooling der Einhaltung der Vorschriften

FuelEU Maritime bietet die Möglichkeit, die Anforderungen für eine ganze Flotte von Schiffen zu erfüllen, auch wenn diese zu verschiedenen Unternehmen gehören. Das bedeutet, dass nicht jedes einzelne Schiff die geforderte Treibhausgasintensität erreichen muss, sondern sich darauf verlassen kann, dass die anderen Schiffe zusammen eine Treibhausgasintensität erreichen, die unter den Anforderungen liegt.

Ansparen und Ausleihen von Erfüllungsüberschüssen

Liegt die durchschnittliche Treibhausgasintensität eines Schiffes unter der vorgeschriebenen Menge, kann die überschüssige Emissionsmenge (Erfüllungsüberschuss) für den folgenden Erfüllungszeitraum angespart werden. Ebenso kann ein Schiff den Erfüllungsüberschuss aus einem nachfolgenden Zeitraum ausleihen, allerdings nur bis zu 2% und nur für zwei aufeinanderfolgende Zeiträume, und mit einer Strafe von 10% auf den ausgeliehenen Erfüllungsüberschuss für den nachfolgenden Zeitraum.

Strafen

Schiffe, die eine höhere Treibhausgasintensität als die vorgeschriebene aufweisen, müssen eine Strafe in Höhe des Einhaltungsdefizits zahlen, das sich aus der Differenz zwischen der vorgeschriebenen und der tatsächlichen Treibhausgasintensität, multipliziert mit dem Energieeinsatz, ergibt. Die Strafe wird schrittweise erhöht, wenn das Schiff in zwei oder mehr aufeinander folgenden Berichtszeiträumen ein Einhaltungsdefizit aufweist. Das Konformitätsdefizit wird auf der Grundlage der tatsächlichen Treibhausgasintensität des Schiffes in Energie umgerechnet, wobei eine Strafe von 2.400 € pro Tonne VLFSO-Energieäquivalent oder etwa 58,50 € pro GJ nicht konformen Energieverbrauchs verhängt wird. Die Strafen können also erheblich sein.

Berichterstattung und Überprüfung

Die Berichterstattung und Überprüfung des Energieverbrauchs und der Emissionen erfolgt im Rahmen eines Systems, das vom bestehenden EU-System zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) getrennt ist. Elemente der MRV-Verordnung können jedoch für die Zwecke der FuelEU Maritime-Verordnung wiederverwendet werden.

Bis zum 31. August 2024 muss der FuelEU Maritime Monitoring Plan einer Prüfstelle (z. B. DNV) vorgelegt werden, in dem die Methode zur Überwachung und Meldung der im Rahmen dieser Verordnung erforderlichen Daten beschrieben wird. Dieser Plan wird zusätzlich zum aktuellen MRV-Überwachungsplan vorgelegt, kann aber teilweise wiederverwendet werden.

Schiffe, die in der EU/im EWR verkehren, müssen den genehmigten FuelEU Maritime Monitoring Plan vor dem 1. Januar 2025 an Bord haben.

So beginnen Sie mit den Vorbereitungen für FuelEU Maritime

Der Stichtag 31. August rückt immer näher, und eine frühzeitige Vorbereitung wird dringend empfohlen!

Schritt 1: Bereiten Sie Ihren FuelEU Maritime Monitoring Plan vor, mit ergänzender Dokumentation.

DNV wird das Online-Formular für den FuelEU Maritime Monitoring Plan Mitte Mai 2024 für unsere Kunden zur Verfügung stellen (DNV-Kunden werden per E-Mail benachrichtigt). DNVs bestehende EU-MRV-Kunden werden diesen Plan auf ihre verifizierten MRV-Pläne stützen können.

Schritt 2: Kopieren Sie den Plan der anderen Schiffe Ihrer Flotte.

Sie werden auch in der Lage sein, alle Abschnitte des FuelEU Maritime Monitoring Plans zwischen den Schiffen Ihrer Flotte zu kopieren, ähnlich wie beim MRV Monitoring Plan Online-Formular, aber in einer erweiterten Form.

Schritt 3: Reichen Sie die Pläne bei DNV zur Überprüfung ein, nachdem die EU-Dokumente veröffentlicht wurden.

Die Einreichung der Überwachungspläne bei DNV zur Überprüfung wird nicht möglich sein, bevor die offiziellen EU-Dokumente veröffentlicht wurden, was für Ende des zweiten Quartals 2024 geplant ist. Damit würden die Monate Juli und August für die Einreichung der Monitoring-Pläne an den Verifizierer zur Verfügung stehen. DNV wird seine Kunden darüber informieren, wann die Einreichung erfolgen kann.

Weitere nützliche Informationen über die Vorbereitung von FuelEU Maritime:

Die Anforderungen für die Vorlage neuer Dokumente im Zusammenhang mit der Überprüfung des FuelEU Maritime Monitoring Plan hängen stark vom Schiffstyp ab:

  • Für Passagier-/Containerschiffe werden einige Unterlagen über die Landstromversorgung benötigt.
  • Wenn Ihre Schiffe über andere Ausrüstungen wie Brennstoffzellen, Nullemissions-Technologien oder windunterstützte Antriebe verfügen, sind vor der Planüberprüfung ebenfalls Unterlagen erforderlich, die dies bestätigen.

Die Unternehmen müssen auch den ermittelten Gesamtstrombedarf des Schiffes am Liegeplatz angeben. Standardmäßig würde dieser auf der Leistung der Hauptmaschine (ME) basieren, er kann aber auch aus der elektrischen Lastbilanz/Studie des Schiffes entnommen werden. Diese Dokumente müssen auch von nicht-DNV-klassifizierten Schiffen vorgelegt werden, wenn die Nicht-Standardoption gewählt wird.

Das kontinuierliche Schiffsregister und das Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen auf dem Schiff können ebenfalls erforderlich sein, um das für das Schiff zuständige Unternehmen zu bestätigen.

Die Unternehmen müssen das Kontrollsystem und die Datenlückenverfahren auch um die zusätzlichen Daten ergänzen, die für die Zwecke der FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr überwacht und gemeldet werden müssen. Das Online-Formular des FuelEU-Überwachungsplans wird daher auch den Überblick über den Ersteller des gesamten Kontrollsystems enthalten. Diese neue Anforderung, die sich sowohl aus der FuelEU Maritime-Verordnung als auch aus der überarbeiteten MRV-Verordnung ergibt, besagt, dass die Unternehmen ihre Datenflussprozesse von der Emissionsmessung bis zur Datenerstellung beschreiben müssen. Darüber hinaus müssen sie die potenziellen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen beschreiben, die bei jedem Schritt auftreten können, und die Kontrollmaßnahmen definieren, die das Risiko solcher Zwischenfälle mindern.

DNV fordert, dass die oben genannten Informationen in einem praktischen, digitalen Format zur Verfügung gestellt werden, um die Überprüfung von MRV-Emissionsberichten und FuelEU Maritime-Berichten zu unterstützen. Die Durchführungsbestimmungen für die Verifizierung des FuelEUMonitoring Plan sehen vor, dass diese Informationen vor dem Beginn der Bewertung des Plans bereitgestellt werden müssen.

Empfehlungen

  • Nach der Veröffentlichung des Online-Formulars für den FuelEU Maritime Monitoring Plan Mitte Mai empfiehlt DNV den Reedern, mit der Erstellung ihrer Pläne zu beginnen. Dieser Planentwurf kann dann für andere Schiffe ihrer Flotte kopiert werden. Die Einreichung dieser Pläne bei DNV zur Überprüfung kann erst nach der Veröffentlichung der offiziellen EU-Dokumente erfolgen, die für Ende des zweiten Quartals 2024 geplant ist.
  • Wir ermutigen unsere Kunden, an unserem „Ask the Expert“-Webinar teilzunehmen, das am 14. Mai 2024 stattfindet (die Einladung wird per E-Mail verschickt). Dort werden wir über FuelEU Maritime sprechen und zeigen, wie man die Vorschriften mithilfe der digitalen Tools von DNV einhalten kann.
  • Überprüfen Sie Handelsverträge, um zu definieren, wie die Einhaltung von Vorschriften in der maritimen Wertschöpfungskette verwaltet und vergütet wird.

Referenzen

Kontakt

  • Für Kunden:
    DATE - Direkter Zugang zu technischen Experten über My Services auf Veracity.
  • Andernfalls:
    Besuchen Sie unsere FuelEU Maritime-Themenseite und nutzen Sie die dortige Kontaktmöglichkeit.

Link zum Original-Artikel.

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