Sicheres und umweltfreundliches Recycling für Schiffseigner: DNV veröffentlicht einen Bericht, der bei der Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorschriften hilft

Mit dem Inkrafttreten der Hong Kong-Convention (HKC) in diesem Jahr sollten Schiffseigner sicherstellen, dass die gesetzlichen Kontrollen und Inspektionen für das Schiffsrecycling auf ihren Schiffen eingehalten werden. Der jüngste DNV-Bericht „Safe and Green Recycling for Ship Owners“ zeigt auf, wie sie sowohl mit den bestehenden EU-Schiffsrecyclingverordnungen (EU SRR) als auch mit der HKC, die am 26. Juni 2025 in Kraft tritt, im Einklang arbeiten können.

Der Schiffsrecyclingprozess ist ein wichtiger Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft, in der Materialien und Komponenten wiederverwendet werden können. Es bedarf jedoch einer sorgfältigen Planung für eine sichere Durchführung.  Schiffe enthalten oft gefährliche Materialien, die bei unsachgemäßem Umgang erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt mit sich bringen können.

Da in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich Tausende von Schiffen recycelt werden, ist das Internationale Übereinkommen von Hongkong der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) für eine sichere und umweltgerechte Verwertung.

Knut Ørbeck-Nilssen, CEO von DNV Maritime, erklärt: „Da die Schifffahrtsindustrie zunehmend nachhaltiger werden muss, ist es für Schiffseigner wichtig, die EU- und IMO-Vorschriften genau zu kennen. Diese dienen dem Schutz von Umwelt und Arbeitnehmern. Der DNV-Bericht hilft ihnen, die Regeln zu verstehen und kluge Entscheidungen zum Schiffsrecycling zu treffen..“

In der EU wurde 2013 die Schiffsrecyclingverordnung Nr. 1257/2013 (EU SRR) eingeführt, die sich vor allem auf die sichere Abfallentsorgung und das nachhaltige Schiffsrecycling konzentriert und für alle Schiffe unter EU-Flagge gilt. Die HKC-Verordnung tritt 2025 in Kraft und muss bis 2030 eingehalten werden; sie gilt für HKC-Schiffe* mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 500 oder mehr.

Der neue DNV-Bericht „Safe and green ship recycling for shipowners“ beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Recyclingoptionen, um Schiffseignern eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Verwertung zu bieten.

HKC-Anforderungen und ihre Auswirkungen auf Schiffseigner

Vierundzwanzig Länder und die vier nach Tonnage größten Recyclingländer – Indien, Bangladesch, Pakistan und die Türkei – haben die HKC ratifiziert. Um das internationale IHM-Zertifikat zu erhalten , müssen Schiffe ein Gefahrstoffinventar (Inventory of Hazardous Materials, IHM) für Teil I haben sowie eine Besichtigung an Bord durchführen lassen. Eine Aktualisierung des IHM (Teil II und III) und eine abschließende Besichtigung sind erforderlich, bevor eine Recycling-Bescheinigung (IRRC) ausgestellt werden kann. Das Schiff sollte zum Recycling an eine Anlage geschickt werden, die von ihrer Behörde eine DASR-Genehmigungerhalten hat.

Tone Knudsen Fiskeseth, Principal Consultant bei DNV, sagt: „Bei unseren Inspektionen für die Europäische Kommission in mehreren Ländern haben wir vielversprechende Verbesserungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, IHM-Berichterstattung und Umgang mit Gefahrstoffen festgestellt.“

Mit dem Inkrafttreten der HKC in diesem Jahr müssen Schiffseigner wissen, wie sie die Vorschriften einhalten und sich in einem komplexen Regelwerk zurechtfinden können, das auch das Basler Übereinkommen und die EU-SRR umfasst. Die Einhaltung der HKC-Vorschriften und der Basler Richtlinien zum Abfallmanagement unterstützt eine nachhaltige, kreislauforientierte Wirtschaft, während die EU-Abfallrichtlinien weitere Verbesserungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen vorschreiben bzw. vorantreiben.

„Es wird interessant sein, die technologischen Innovationen bei der Schiffsabwrackung zu verfolgen und zu sehen, wie sie sich auf die Sicherheit, Kapazitätsfragen und das nachhaltige Recycling auswirken werden“, fügt sie hinzu.

Um Schiffseigner bei der Navigation durch das komplexe regulatorische Umfeld zu unterstützen, bietet DNV auch eine Reihe umfassender Dienstleistungen an. Dazu gehören die Genehmigung und Zertifizierung des Gefahrstoffinventars (Inventory of Hazardous Materials, IHM), die Unterstützung von Eignern bei der Klassifizierung und die Beratung der Europäischen Kommission bei der Inspektion von Schiffsrecyclinganlagen.

Der vollständige Bericht steht hier zum Download bereit

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