Beratung bei Ausschreibungen von Onshore Windenergie Projekten
Seit dem 1.1.2017 gilt das neue EEG, das festlegt, dass die Marktprämie für Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden.
Für Onshore-Windprojekte fanden am 1. Mai und am 1. August die ersten Ausschreibungsrunden statt. DNV hat im Vorfeld Windparkentwickler beraten und wertet nun die Ergebnisse der Ausschreibungen aus. Auf dieser Basis bieten wir unseren Kunden Unterstützung bei der Vorbereitung zukünftiger Ausschreibungen an.
Für Entwickler und Investoren von Onshore-Windparks stellen Ausschreibungsverfahren im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) eine Herausforderung dar: Anders als im alten EEG stehen sie nun im direkten Wettbewerb um Fördermittel. Angesichts der unsicheren Projekterlöse einerseits und der Bestrafung bei Nicht-Errichtung der Windparks andererseits, ist es unerlässlich, sich eingehend auf die Ausschreibung vorzubereiten. Anders als bisher müssen Marktteilnehmer dabei nicht nur die genauen Kosten und Erlösaussichten ihres eigenen Projekts kennen, sie müssen auch die Marktsituation - sprich die Kosten und Ertragsaussichten ihrer Mitbewerber - im Blick haben. Gerade kleineren Windparkentwicklern fehlt es jedoch häufig an Expertise hierzu im eigenen Haus.
DNV bietet umfassendes Know-how aus einer Hand, um insbesondere kleinere und mittelgroße Marktteilnehmer effektiv zu unterstützen. Wir arbeiten seit über 30 Jahren in der Windbranche und bringen breit gefächertes technisches, wirtschaftliches und regulatorisches Wissen mit. Eine wichtige Rolle spielt hierbei unsere Datenbank mit zahlreichen real durchgeführten Windenergieprojekten, auf die wir für Sie zugreifen können. Neben umfangreichen Kenntnissen des Windsektors verfügen wir auch über profunde Expertise im Bereich der Strommarktanalyse – so werden unsere Strompreisprognosen regelmäßig im Rahmen von Due Diligence Studien genutzt. Auf dieser Basis haben wir ein Servicepaket entwickelt, das Ihnen hilft, Ihre Möglichkeiten bei Ausschreibungsverfahren voll und ganz auszuschöpfen. Mit Hilfe der von uns entwickelten Analysetools haben wir vor der ersten Ausschreibungsrunde Projektentwickler und einen Turbinenhersteller beraten.
Erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsverfahren
Das novellierte EEG 2017 sieht vor, dass die Marktprämie für Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt wird (Ausnahmen bilden kleine Anlagen bis 750 kW und Pilotanlagen). Drei- bis viermal im Jahr werden 700 bis 1000 MW Neuanlagenkapazität ausgeschrieben. Das Verfahren sieht neben kommerziellen Windparkentwicklern, die in einem Gebotspreisverfahren (engl. „pay-as-bid“) bieten, besondere Bedingungen für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften vor. Diese lokal verankerten Entwicklungsgesellschaften erhalten bei Zuschlag das höchste erfolgreiche Gebot aus dem restlichen Gebotsverfahren. Bei der ersten Ausschreibungsrunde waren die Bürgerenergiegesellschaften ausgesprochen erfolgreich, die erzielten Marktprämien lagen jedoch unter den Erwartungen der meisten Beobachter. Bei der Vorbereitung auf das Verfahren sollten potenzielle Bieter also auch die Rechtsform prüfen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Über den Ausgang der letzten Windausschreibungen stellen wir unseren Kunden an dieser Stelle Informationen zur Verfügung.
Servicepaket für Windparkentwickler und Investoren
Am 1. November 2017 findet die nächste Ausschreibungsrunde statt. Für die Unterstützung bei Ihrer Gebotsvorbereitung haben wir ein Dienstleistungspaket entwickelt. Dieses Angebot deckt alle Aspekte der Vorbereitung und Teilnahme an einer Windauktion ab. Es setzt sich aus vier Modulen zusammen, die Sie auch einzeln in Anspruch nehmen können. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer.