Maschinen
Gewährleistung sicherer und zuverlässiger industrieller Maschinen.
Maschinen bestehen aus mehreren Bauteilen, von denen sich mindestens eines bewegt und die für eine bestimmte Funktion miteinander verbunden sind. In unserem täglichen Leben, in der Industrie und an anderen Arbeitsplätzen sowie zu Hause, nutzen wir verschiedene Arten von Maschinen. Die Maschinensicherheit wird durch die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Diese Richtlinie wird auf die nationale Gesetzgebung in den europäischen Ländern übertragen und ist die europäische Produktrichtlinie, die die größte Gruppe von Produkten umfasst, von ganzen Produktionslinien über Rasenmäher bis hin zu Sicherheitskomponenten. Die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie sind für alle Maschinen einzuhalten und decken alle mit der Verwendung von Maschinen verbundenen Risiken ab.
Hersteller von Maschinen können harmonisierte europäische Normen verwenden, um diese Anforderungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck gibt es mehrere Hundert Produktnormen für alle Arten von Maschinen. Die Maschinenrichtlinie umfasst zudem so genannte unvollständige Maschinen. Bei einer unvollständige Maschinen handelt es sich um eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann; zum Beispiel ein Antriebssystem. Eine unvollständige Maschine muss den relevanten Teil der grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, darf aber nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Die Maschinenrichtlinie unterteilt die Produkte in zwei Hauptkategorien: in Anhang IV genannte Produkte sowie sonstige Produkte (nicht in Anhang IV genannte Produkte). Nur Produkte gemäß Anhang IV können eine obligatorische Zertifizierung durch eine benannte Stelle erfordern, aber viele Maschinenhersteller bitten benannte Stellen, sie als Dritte zu unterstützen, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.
Wie können wir Sie unterstützen?
DNV bietet auf globaler Basis die Zertifizierung nach der Maschinenrichtlinie als benannte Stelle 2460 an. DNV Presafe AS ist die dafür akkreditierte und benannte rechtliche Einheit. Wir sind für die Produktkategorie Maschinen zum Heben von Personen nach Anhang IV zugelassen und führen Zertifizierungen nach den folgenden beiden Konformitätsbewertungsverfahren der Maschinenrichtlinie durch:
- Anhang IX; EG-Baumusterprüfung;
- Anhang X; Umfassende Qualitätssicherung.
Nicht in Anhang IV aufgeführte Produkte können wir nach den gleichen Konformitätsbewertungsverfahren zertifizieren; in diesem Fall werden Zertifikate ggf. nicht von einer benannten Stelle ausgestellt. Wir bieten darüber hinaus Beratung und Schulung für ein besseres Verständnis der Anforderungen der spezifischen harmonisierten Normen sowie der Maschinenrichtlinie.
Rechtliche Hinweise
Wenn wir als benannte Stelle auftreten, ist zu beachten, dass das norwegische Recht anwendbar ist.
Bei der Durchführung von Konformitätsbewertungen wird auf das ÖFFENTLICHE VERWALTUNGSGESETZ vom 10. Februar 1967 über das Verfahren in Fällen der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsgesetz), Kapitel II - VI, verwiesen. Die übrigen Regelungen des Verwaltungsgesetzes gelten auch bei Einzelentscheidungen, vgl. Abschnitt 1 des Verwaltungsgesetzes.
- Gesetz zu benannten Stellen (Lov om tekniske kontrollorgan);
- Das norwegische Gesetz über die öffentliche Verwaltung (Forvaltningsloven).