Onshore-Wind in Deutschland
2. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergie an Land beendet
Am 17. Mai hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land bekanntgegeben. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,73 ct/kWh, womit sich der Trend steigender Zuschlagswerte verstärkt vorgesetzt hat. (4,73 ct/kWh im Februar 2018, 3,82 ct/kWh im November 2017). Die erzielten Zuschlagswerte liegen nun erstmalig über den bisherigen Höchstwerten aus der ersten Gebotsrunde vor einem Jahr.
DNV stellt eine detaillierte Zuschlagsliste sowie zentrale Daten zu allen bisher beendeten Ausschreibungsrunden zum Download bereit. Diese Liste wurde auf Grundlage von öffentlich verfügbaren Informationen zusammengestellt.
Wie auch in der vergangen Gebotsrunde im Februar 2018 hatte die Anpassung der Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften (BEG) einen großen Einfluss auf die Ergebnisse. Entgegen der Regelung in 2017 benötigen BEG eine BImSchG-Genehmigung um an einer Ausschreibung teilzunehmen und es besteht keine 24-monatige Fristverlängerung für die Inbetriebnahme des Windparks. Diese Regelung wurde am 08.06. durch Beschluss des Bundesrates für alle kommenden Gebotsrunden bis einschließlich Juni 2020 verlängert.
Bemerkenswert ist, dass diese Gebotsrunde erstmalig unterzeichnet war: Für das ausgeschriebene Volumen von 670 MW gingen lediglich Gebote für 604 MW ein (entspricht ca. 90 %), welche allesamt bezuschlagt wurden. Wie bereits in den letzten drei Gebotsrunden wurde die Obergrenze für das im Netzausbaugebiet zu vergebende Volumen deutlich unterschritten. Über die Gründe der begrenzten Teilnahme lässt sich nur spekulieren; mögliche Gründe sind unter anderem ein nachlassendes Entwicklungsinteresse aufgrund der niedrigen Preise in den letzten Ausschreibungsrunden, Umplanungen von Projekten sowie Probleme mit Regionalplanung und Baugenehmigung.
Folgende Grafik zeigt den Verlauf von Ausschreibung- und Gebotsvolumen sowie die Entwicklung der Zuschlagswerte.
Mit dem Rückgang des Gesamtvolumens der eingereichten Gebote stieg der durchschnittliche Zuschlagswert deutlich an. Der höchste bezuschlagte Gebotswert in dieser Ausschreibungsrunde lag bei 6,28 ct/kWh und somit sehr nahe an dem von der BnetzA festgelegten Höchstwert von 6,30 ct/kWh. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zuschlagswerten nicht um die tatsächliche Vergütung der Windparks handelt. Diese ergibt sich näherungsweise aus dem Zuschlagswert multipliziert mit einem von der Standortgüte bzw. dem Energieertrag des Windparks abhängigen Korrekturfaktor im Bereich von 79% bis 129%.
Der Anteil der Gebote von BEG in der zweiten Gebotsrunde 2018 lag mit deutlich unter 20% im Vergleich zu 2017 auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in der ersten Gebotsrunde 2018. Im Jahr 2017 gingen über 90 % der Zuschläge an BEGs, wobei für einen Großteil dieser Projekte zum Gebotszeitpunkt keine BImSchG-Genehmigung vorlag.
Während in den Ausschreibungen in 2017 bis zu 68% des Ausschreibungsvolumens auf eine einzelne Bietergruppe entfielen, waren in den beiden Gebotsrunden 2018 eine deutlich größere Anzahl an Bietern erfolgreich und keine Dominanz einzelner Bietergruppen ersichtlich.
In der zweiten Ausschreibung 2018 hat Nordrhein-Westfalen mit 138 MW den größten Anteil an den bezuschlagten Projekten. Die geographische Verteilung über alle bisher abgeschlossenen Gebotsrunden hinweg zeigt eine Dominanz die nördlichen Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein.