Typengenehmigungen für Windenergieanlagen in Deutschland

DNV ist eine anerkannte Stelle zur Erteilung von Typengenehmigungen für Windenergieanlagen in Deutschland. Wir bieten alle nach deutschem Baurecht relevanten Prüfleistungen an.

Gemäß Prüfverordnung (PVO) § 21 ist DNV berechtigt, deutschlandweit anerkannte Typenprüfungen für Windenergieanlagen durchzuführen. Damit liefern wir Ihnen die Voraussetzung dafür, eine Baugenehmigung zum Aufstellen Ihrer Windenergieanlagen in Deutschland zu erhalten. Eine zusätzliche technische Prüfung durch das Bauordnungsamt ist nach unserer Typenprüfung nicht mehr erforderlich.

Wir bieten alle relevanten Prüfdienstleistungen
Damit Sie den Prüfbescheid erlangen, überprüfen wir den Turm und das Fundament Ihrer Windenergieanlage auf Standsicherheit und Übereinstimmung mit den deutschen Baunormen. Unsere Gutachten decken überdies die tragenden Bauteile der Maschine wie Rotorblätter, Nabe, Maschinenträger und Lager ab.

Darüber hinaus bietet DNV alle weiteren Prüfdienstleistungen, die für Windenergieanlagen relevant sind. Hierzu zählen standortspezifische Gutachten zur Annahme der Windlasten vor Ort ebenso wie die entsprechenden Fundamentlösungen. Wir übernehmen alle vor Ort erforderlichen Überwachungstätigkeiten bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage. Bei Schadensfällen fertigen wir zudem Sachverständigengutachten für Sie an.

Wir helfen, Lebenszeit zu verlängern
Ein Thema, das zusehends an Relevanz gewinnt, ist die Laufzeitverlängerung von Windenergieanlagen, die eine Lebensdauer von 20 Jahren erreicht haben. DNV bietet alle erforderlichen Dienstleistungen dafür an, dass Sie die Genehmigung für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage erhalten.

Die technischen Anforderungen für Windenergieanlagen in Deutschland finden Sie in der „Richtlinie für Windenergieanlagen“ (Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung) des Deutschen Instituts für Bautechnik, kurz: DIBt-Richtlinie. DNV ist Mitglied der Projektgruppe, die diese Richtlinie erstellt hat.

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